Der ARV-Kapitalanteilschein

Mit dem Erwerb von ARV-Kapitalanteilscheinen (KAS) ist der Investor an den Gewinnen und am Substanzzuwachs der ARV beteiligt:

Die KAS sind auf Grundlage des § 174 AktG emittiert worden und verbriefen das Recht auf Gewinn, Substanz-zuwachs und Liquidationserlös; sie sind ein Eigentums-papier.

KAS-Besitzer sind Miteigentümer und keine Gläubiger der Gesellschaft. Für KAS-Besitzer findet jährlich am 2. Juni eine Gesellschafterversammlung statt.

Jahresgewinne werden thesauriert, also gewinnbringend in weitere Investitionen angelegt und nicht ausgeschüttet; dies erspart dem Investor Dividendensteuern und Bankspesen.

Wertsteigerungen des KAS (=Kursgewinne) sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuer-freies Einkommen.

KAS sind zu jeweils 100 Stück als effektive Wertpapiere ausgedruckt und eignen sich daher für Tafelgeschäfte, sind leicht übertragbar und für den diskreten Besitz geeignet.